Stand: 18.11.2010
Diese Satzung wurde am 11.01.1995 durch Vorstand und Beirat verabschiedet und am 18.11.2010 von Vorstand und Beirat ergänzt.


§ 1 Mitglieder des Offizierskorps
Der Schützenverein 1959 e.V. Menden – Platte Heide bildet aus den Reihen seiner Mitglieder das
Offizierskorps. Mitglied kann jeder werden, der wenigstens ein Jahr Mitglied (männlich oder weiblich)
im Verein ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Interessenten melden sich beim Oberst oder Oberstleutnant zwecks Kompanieeinteilung. Bei
Bewerbern, die bereits Offiziere in einem anderen Verein sind, entscheidet der Vorstand und Beirat.


Vorgehensweise „Offiziersanwärter“

Kontaktaufnahme: Der Offiziersanwärter nimmt Kontakt zum Oberst auf.

1. Offiziersversammlung: Der Offiziersanwärter wird zu einer Offiziersversammlung eingeladen und
soll sich persönlich dem Offizierskorps vorstellen.

2. Offiziersversammlung: Der Offiziersanwärter wird zur nächsten Offiziersversammlung nicht eingeladen. Das Offizierskorps spricht über den Offiziersanwärter. Nach positiver Abstimmung soll der Offiziersanwärter zu den weiteren Offiziersversammlungen als Offiziersanwärter eingeladen werden. Er kann als Offiziersanwärter an Umzügen teilnehmen.

Vorstand und Beirat: Rechtzeitig vor dem Exerzieren – Offizierstaufe – stellt der Oberst in einer Sitzung von Vorstand und Beirat den Antrag auf Ernennung des Offiziersanwärter zum Offizier.

Vorstand und Beirat ernennen, befördern und entlassen die Offiziere gemäß § 18 der Satzung des
Schützenvereins 1959 e.V. Menden – Platte Heide.

Folgende Dienstgrade werden vergeben:

Leutnant,

Oberleutnant,

Hauptmann,

Major,

Oberstleutnant,

Oberst.


Die Einstellung erfolgt als Leutnant. Nach fünfjähriger Zugehörigkeit zum Offizierskorps erfolgt die
Beförderung zum Oberleutnant. Offiziere, die mit besonderen Aufgaben beauftragt werden, können
durch Vorstand und Beirat frühzeitig befördert werden. Die Beförderung zum Hauptmann und zum
Major erfolgt nur nach besonderen Verdiensten.


§ 2 Aufgaben
Das Offizierskorps hat folgende Aufgaben:


a) den Vorstand und Beirat in seinen Aufgaben zu unterstützen, die Tradition des Schützenwesens,
den Schießsport und die Jugendarbeit zu fördern sowie die Mitglieder des Vereins und der Kompanien zu motivieren

b) Hilfe bei der Durchführung von Vereinsfesten


c) Durchführung von Kompaniefesten

d) Durchführung von Fest- und Umzügen

e) Erwiderung der Besuche befreundeter Schützenvereine

f) Teilnahme an Umzügen und Veranstaltungen
des Sauerländer Schützenbundes, des Kreisschützenbundes Iserlohn im Sauerländer Schützenbund,
des Westfälischen Schützenbundes und bei Jubiläen anderer Vereine im näheren Umkreis


§ 3 Gliederung
Das Offizierskorps gliedert sich in aktive, Reserve-, Ehren- und passive Offiziere.


a) Aus gesundheitlichen, beruflichen, Alters- oder sonstigen Gründen kann ein Offizier in den Reservestand versetzt werden. Der betreffende Offizier hat dem Oberst gegenüber eine Erklärung abzugeben. Stimmt der Oberst nicht zu, entscheidet der Ehrenrat. Eine Reaktivierung ist jederzeit möglich.
Reserveoffiziere haben kein Stimmrecht bei der Wahl des Oberst, des Oberstleutnants und der
Kompaniechefs. Das gleiche gilt für die Beteiligung bei der Vertrauensfrage.


b) Offiziere, die sich besonders bewährt haben,
werden durch Vorstand und Beirat zu Ehrenoffizieren ernannt. Mitglieder befreundeter Schützenvereine oder -bruderschaften können zu Ehrenoffizieren ernannt werden. Vor der Ernennung sind der Oberst und der Ehrenrat zu hören. Aktive Offiziere unseres Vereins, die zum Ehrenoffizier ernannt werden, behalten ihr Stimmrecht.


c) Die Mitglieder des Vorstandes und des Beirates können als aktive Offiziere in das Offizierskorps
eintreten. Andere Mitglieder des Vereins, die dem Offizierskorps als passive Offiziere beitreten wollen, haben einen Antrag an den Oberst zu stellen. Der Oberst beantragt beim Vorstand und Beirat die Aufnahme als passives Mitglied in das Offizierskorps.


§ 4 Organe
Organe des Offizierskorps sind die Offiziersführung, der Oberst, der Ehrenrat, die Offiziersversammlung, der Vorstand, der Beirat und die Mitgliederversammlung.


§ 5 Der Oberst und der Oberstleutnant
Der Leiter des Offizierskorps ist der Oberst. Sein Vertreter ist der Oberstleutnant. Die weitere Vertretung regelt der Oberst mit dem Oberstleutnant.
Der Oberst und der Oberstleutnant werden vom Offizierskorps dem Vorstand und Beirat vorgeschlagen und vom Vorstand und Beirat gewählt. Das Wahlverfahren wird in § 10 dieser Satzung geregelt.


§ 6 Die Offiziersführung
Neben dem Oberst und dem Oberstleutnant gehören zur Offiziersführung die Kompaniechefs. Die Offiziersführung tritt nach Bedarf zusammen, mindestens jedoch dreimal im Jahr. Die Offiziersführung berät alle Angelegenheiten des Offizierskorps selbstständig. Bei Einstellungen, Beförderungen, Ernennungen und Entlassungen von Offizieren hat die Offiziersführung ein Vorschlagsrecht gegenüber Vorstand und Beirat.


§ 7 Die Kompanien
a) Der Schützenverein 1959 e.V. Menden – Platte Heide ist in Kompanien eingeteilt. Die Aufteilung ist Angelegenheit des Vorstandes und Beirates. Vor Änderung einer Einteilung ist das Offizierskorps zu hören.


b) Eine Kompanie wird durch die aktiven Offiziere der Kompanie geleitet.

c) Der Kompaniechef wird von den aktiven Offizieren der Kompanie gewählt. Wählbar sind alle aktiven Offiziere des Vereins. Vorschlagsberechtigt sind der Vorstand, der Beirat, der Oberst, der Oberstleutnant und alle Kompanieangehörigen. Das Wahlverfahren wird in § 10 c dieser Satzung geregelt.


§ 8 Der Ehrenrat
Dem Ehrenrat gehören an:

zwei vom Offizierskorps gewählte Offiziere

ein vom Vorstand benannter Offizier

ein vom Beirat benannter Offizier

ein vom Oberst benannter Offizier


Nach Möglichkeit sollen dem Ehrenrat Offiziere angehören, die lange Jahre Mitglied des Offizierskorps sind. Die Mitglieder des Ehrenrates ernennen aus ihrer Mitte einen Sprecher. Mitglieder der Offiziersführung können nicht Mitglied im Ehrenrat sein.
Aufgabe des Ehrenrates ist es, bei Streitigkeiten innerhalb des Offizierskorps zu schlichten sowie die nach Satzung zugedachten Aufgaben. Der Ehrenrat hat nach klärenden Gesprächen eine Einigung mit den Kontrahenten zu suchen.


§ 9 Die Offiziersversammlung
Die Offiziere treffen sich mindestens sechsmal im Jahr zu einer Offiziersversammlung. Mindestens
zwei dieser Versammlungen sind als Kombinierte Versammlungen mit Vorstand und Beirat durchzuführen. In diesen Sitzungen werden allgemeine Aufgaben des Offizierskorps und der Einsatz der Offiziere besprochen.
Der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter hat in Absprache mit dem Oberst an der Versammlung teilzunehmen, um das Offizierskorps über den neuesten Stand der Vereinsangelegenheiten zu informieren.


§ 10 Das Wahlverfahren und die Vertrauensfrage
a) Ist das Amt des Oberst vakant, so hat Stellvertreter nach Rücksprache mit dem Vorstand und Beirat eine Offiziersversammlung einzuberufen. In dieser Versammlung macht das Offizierskorps dem Vorstand und Beirat Vorschläge für das Amt des Oberst.

Wählbar sind alle aktiven Offiziere.

Vorschlagsberechtigt sind der Vorstand und Beirat sowie alle Offiziere.

Wahlberechtigt sind alle aktiven Offiziere des Vereins.

Gewählt ist der Kandidat, der im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinigen kann.

Kann kein Kandidat im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinigen, wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt.

Im zweiten Wahlgang stehen die zwei Kandidaten zur Wahl, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen bekommen haben.

Gewählt ist der Kandidat, der im zweiten Wahlgang die Mehrheit auf sich vereinigen kann.

Bei Stimmengleichheit erfolgt ein dritter Wahlgang in einer neu einzuberufenden Sitzung innerhalb von 14 Tagen.

Wahlleiter ist der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter. Der Wahlleiter gibt dem Vorstand und Beirat den Vorschlag des Offizierskorps bekannt.


Vorstand und Beirat ernennen den Oberst.


b) Der Oberst und der Oberstleutnant haben alle fünf Jahre gegenüber den aktiven Offizieren in einer Offiziersversammlung die Vertrauensfrage zu stellen. Erreicht der Oberst bzw. der Oberstleutnant nicht die Mehrheit der Stimmen, so ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Sollte im zweiten Wahlgang ebenfalls die Mehrheit der Stimmen nicht erreicht sein, so wird innerhalb von vier Wochen ein neuer Oberst bzw. Oberstleutnant gewählt. Die alten Amtsinhaber können wieder vorgeschlagen werden.
Leiter der Abstimmung ist der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter.


c) Der Kompaniechef wird von den aktiven Offizieren der Kompanie gewählt. Wählbar sind alle aktiven Offiziere des Vereins. Vorschlagsberechtigt sind der Vorstand, der Beirat, der Oberst, der
Oberstleutnant und alle Kompanieangehörigen. Der Kompaniechef stellt alle fünf Jahre die Vertrauensfrage. Das Wahlverfahren und die Vertrauensfrage werden wie beim Oberst durchgeführt. Leiter der Wahl ist der Oberst oder sein Stellvertreter.